AGB
AGB für Studio.fiveOh, Haptik GmbH, Dreikönigenstr. 10, 50678 Köln
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die jeweils angegebene Bedeutung:
- Vertragspartner: Die natürliche oder juristische Person, die mit Studio.fiveOh einen Vertrag abschließt oder abgeschlossen hat.
- Parteien: Vertragspartner und Studio.fiveOh gemeinsam bezeichnet.
- Zweck: Im Vertrag wird der Zweck angegeben, zu dem der Raum an den Vertragspartner vermietet wird.
- Vertrag: Die zwischen Studio.fiveOh und dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen über eine Veranstaltung oder die Anmietung eines Raums. Diese Vereinbarungen sind in einem vom Vertragspartner zur Genehmigung unterzeichneten Angebot, in einem separaten Vertrag oder über das Website-/Buchungssystem festgelegt.
- Veranstaltung: Eine von Studio.fiveOh auf Wunsch des Vertragspartners organisierte Veranstaltung oder Versammlung in einem oder mehreren Räumen.
- Raum: Der von Studio.fiveOh im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellte Raum.
- Mietobjekt: Der Raum, der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wird.
- Mietdauer: Der Zeitraum, in dem der Vertragspartner über den Raum verfügen kann und der im Vertrag festgelegt ist.
- Hausordnung: Eine Regelung, in der die Hausregeln von Studio.fiveOh beschrieben sind, die der Vertragspartner einzuhalten hat.
2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsabschluss
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Studio.fiveOh erstellten Angebote, Lieferungen und abgeschlossenen Verträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle zwischen Studio.fiveOh und dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen und ersetzen alle früheren Zusagen, Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit den beschriebenen Themen.
2.3 Die Annahme eines Angebots und/oder der Abschluss eines Vertrags bedeutet, dass der Vertragspartner die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Etwaige (Einkaufs-)Bedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich abgelehnt.
2.4 Studio.fiveOh verwendet eine Hausordnung. Auf den Vertrag findet auch die Hausordnung Anwendung.
3. Angebot und Vertrag
3.1 Der Vertrag kommt zustande, indem der Vertragspartner über die Website/das Buchungssystem von Studio.fiveOh eine Buchung vornimmt und dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert oder nachdem der Vertragspartner ein schriftliches Angebot von Studio.fiveOh unterzeichnet und an Studio.fiveOh zurückgesandt hat oder per E-Mail bestätigt oder einen separaten Vertrag unterzeichnet.
3.2 Sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist, verfällt das Angebot 3 Wochen nach Versand des Angebots.
3.3 Studio.fiveOh ist nicht an das Angebot im Angebot gebunden, wenn sich in diesem Angebot ein Schreib- oder Rechenfehler befindet.
3.4 Studio.fiveOh kann nicht dafür haftbar gemacht werden, dass der gemietete Raum nicht den Bildern auf der Website von Studio.fiveOh entspricht.
4. Der Raum
4.1 Studio.fiveOh vermietet dem Vertragspartner den Raum, eventuell mit den im Angebot genannten Einrichtungen. Sie ist nicht verpflichtet, andere Räume und/oder Einrichtungen als die im Angebot angegebenen zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Raum wird ausschließlich für den im Angebot genannten Zweck vermietet. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck ist ohne schriftliche Genehmigung von Studio.fiveOh nicht gestattet.
4.3 Der Vertragspartner darf den Raum nur während der im Vertrag angegebenen Zeiten nutzen. Der Aufbau, die Dekoration und der Abbau müssen innerhalb der angegebenen Mietzeiten erfolgen. Studio.fiveOh ist berechtigt, eine zusätzliche Gebühr für die Nutzung vor oder nach den vereinbarten Zeiten zu erheben.
4.4 Allgemein zugängliche Bereiche wie Eingangsbereich, Flur, Toilette, Parkplatz gehören nicht exklusiv zu dem an den Vertragspartner vermieteten Raum und werden gemeinsam mit Dritten genutzt.
4.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Raum ohne schriftliche Genehmigung von Studio.fiveOh an Dritte unterzuvermieten oder zu übertragen.
4.6 Der Vertragspartner akzeptiert den Raum in dem Zustand, in dem er sich bei Beginn der Mietzeit befindet, und meldet etwaige Mängel zu diesem Zeitpunkt an Studio.fiveOh. Mängel, die am Ende der Mietdauer festgestellt werden, gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern der Vertragspartner nicht das Gegenteil nachweisen kann.
4.7 Studio.fiveOh behält sich das Recht vor, dem Vertragspartner die Nutzung des Raums zu verweigern, wenn festgestellt wird, dass der Zweck der Veranstaltung im Widerspruch zur Vision von Studio.fiveOh steht.
4.8 Der gemietete Raum darf nur für private Veranstaltungen genutzt werden.
4.9 Der Vertragspartner haftet für Schäden, die Dritten durch die Nutzung des Mietobjekts entstehen.
5. Zustand der Räume
5.1. Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen.
5.2. Bei Mietende muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden, unter anderem müssen alle Möbel wieder an ihre ursprüngliche Position zurück gestellt werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
5.3. Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung und sollten nicht alle Möbel wieder an ihrem ursprünglichen Platz stehen, werden wir zusätzlich eine Aufwandspauschale von 160 EUR (zzgl. MwSt.) verrechnen.
7. Gäste
7.1 Im Vertrag ist die Anzahl der Gäste festgelegt. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Studio.fiveOh.
7.2 Der Vertragspartner informiert Studio.fiveOh schriftlich über Änderungen der Gästezahl. Diese Änderungen können Einfluss auf den Preis haben.
7.3 Zwei Wochen vor der Nutzung des Raums ist die endgültige Gästezahl mitzuteilen. Bei weniger Gästen wird die Preisberechnung nicht angepasst.
7.4 Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die Raumkapazität nicht überschritten wird.
8. Stornierung und Verschiebung
8.1 Eine Stornierung des Vertrags durch den Vertragspartner ist nur schriftlich möglich.
8.2 Bei Stornierung gilt die folgende Vergütung:
- Mehr als 1 Monat vor dem Mietbeginn: 10 % des vereinbarten Preises.
- Weniger als 1 Monat und mehr als 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Preises.
- Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Preises.
8.3 No-Show wird mit 100 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
8.4 Eine Verschiebung des Termins ist nur nach Absprache möglich.
8.5 Bei höherer Gewalt suchen die Parteien nach einer einvernehmlichen Lösung.
9. Pflichten des Vertragspartners
9.1 Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.
9.2 Genehmigungen sind vom Vertragspartner einzuholen.
9.3 Risiken für den guten Ruf oder die Sicherheit von Studio.fiveOh müssen mitgeteilt werden.
9.4 Der Vertragspartner trägt die Kosten für die Nutzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.
9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung gegen Schäden abzuschließen, die während der Durchführung des Vertrages auftreten können. Als ausreichende Versicherung gilt eine Versicherung, die alle von Studio.fiveOh oder Dritten erlittenen Schäden infolge der Durchführung der Veranstaltung in und um die gemieteten Räume, allgemein zugänglichen Räume und Außenanlagen abdeckt.
9.6 Der Auftraggeber stimmt zu, dass ein oder mehrere Mitarbeiter von Studio.fiveOh während der Durchführung des Vertrages anwesend sein dürfen.
10. Preise
10.1 Die von Studio.fiveOh angegebenen oder vereinbarten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).
10.2 Wenn Studio.fiveOh ein Angebot mit einem Gesamtpreis unterbreitet, besteht keine Verpflichtung, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des Gesamtpreises auszuführen.
10.3 Studio.fiveOh behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Studio.fiveOh wird den Auftraggeber darüber informieren. Falls der Auftraggeber mit der vorgeschlagenen Preisänderung nicht einverstanden ist, hat Studio.fiveOh das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Verpflichtung zur Entschädigung des Auftraggebers zu kündigen.
11. Zahlung
11.1 Die Zahlung muss ohne Abzüge aus welchem Grund auch immer zum vereinbarten Zeitpunkt oder, falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der auf der Rechnung angegebenen Währung und ausschließlich auf die auf der Rechnung angegebene Weise erfolgen.
11.2 Studio.fiveOh wird unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages eine Rechnung für die Nutzung der gemieteten Räume, d.h. der Standortkosten, senden. Der Auftraggeber muss die Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, spätestens jedoch vor der Nutzung der gemieteten Räume, bezahlt haben.
11.3 Wenn der Vertrag auch eine Veranstaltung (mit oder ohne Catering) betrifft, wird Studio.fiveOh 4 Wochen vor dieser Veranstaltung 80 % des dafür vereinbarten Preises (exklusive der bereits bezahlten Standortkosten) in Rechnung stellen, und der Auftraggeber muss diese Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist begleichen.
11.4 Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung des Vertrages wird Studio.fiveOh die Schlussrechnung an den Auftraggeber ausstellen. Diese wird detailliert aufgeschlüsselt sein. Die Schlussrechnung muss vom Auftraggeber innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bezahlt werden.
11.5 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Studio.fiveOh nicht verpflichtet, den Vertrag auszuführen, und haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber.
11.6 Sobald der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug ist, sind alle Forderungen von Studio.fiveOh gegenüber dem Auftraggeber fällig, und der Verzug tritt auch für diese Forderungen ohne Mahnung sofort ein.
11.7 Der Auftraggeber verzichtet auf jegliches Recht zur Verrechnung von gegenseitig geschuldeten Beträgen. Reklamationen setzen die Zahlungspflichten des Auftraggebers nicht aus.
12. Nicht rechtzeitige Zahlung
12.1 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist bezahlt hat, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.
12.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erhält der Auftraggeber einige Tage nach Fälligkeit der Rechnung eine Erinnerung. Wenn der Auftraggeber nach Fälligkeit der Erinnerung nicht bezahlt hat, folgt eine Mahnung, in der Studio.fiveOh berechtigt ist, den Rechnungsbetrag um die gesetzlich zulässigen Erhöhungen zu erhöhen.
12.3 Studio.fiveOh ist berechtigt, die Arbeiten auszusetzen oder den Vertrag wegen nicht rechtzeitiger Zahlung aufzulösen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig gezahlt hat.
12.4 Die Verpflichtung zur Zahlung der noch geschuldeten Beträge bleibt während der Zeit der Aussetzung der Arbeiten oder bei Auflösung des Vertrages bestehen.
13. Haftung von Studio.fiveOh
13.1. Das Betreten von Studio.fiveOh und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
13.2. Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt Studio.fiveOh keine Haftung.
13.3. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie allem Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter, Studio.fiveOh, von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
13.4. Studio.fiveOh haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
14. Vertraulichkeit
14.1 Alle Informationen über den Auftraggeber, die im Rahmen der Durchführung der vereinbarten Arbeiten von Studio.fiveOh erhalten wurden, werden von Studio.fiveOh vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Studio.fiveOh greift bei der Durchführung der Arbeiten auf die Dienste Dritter zurück.
14.2 Studio.fiveOh wird die erhaltenen Informationen nur für den Zweck verwenden, für den sie erhalten wurden.
14.3 Studio.fiveOh darf die erhaltenen Informationen jedoch für statistische Zwecke verwenden, unter der Voraussetzung, dass die erhaltenen und verwendeten Daten nicht auf den Auftraggeber zurückgeführt werden können.
15. Höhere Gewalt
15.1 Wenn Studio.fiveOh aufgrund höherer Gewalt, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Mobilisierung, Krieg, Aufruhr, Brand, Wasserschaden, Streik bei Studio.fiveOh, Viren und Epidemien, eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird der betreffende Teil des Vertrags ausgesetzt. Studio.fiveOh wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über einen solchen Umstand informieren.
15.2 Tritt die in Absatz 1 genannte Situation ein, haben beide Parteien ebenfalls das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise und mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, ohne dass dabei ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.
15.3 Wenn Studio.fiveOh im Falle des Eintretens einer Situation höherer Gewalt bereits teilweise die vereinbarten Verpflichtungen erfüllt hat, ist Studio.fiveOh berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen gesondert und zwischenzeitlich in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
16. Geistiges Eigentum
16.1 Alle geistigen Eigentumsrechte, auch die, die aus der Durchführung des Auftrags resultieren, gehören Studio.fiveOh.
16.2 Die Ausführung des Auftrags bedeutet nicht, dass dem Auftraggeber die geistigen Eigentumsrechte daran (zum Beispiel am Konzept der Veranstaltung) übertragen werden.
17. Personenbezogene Daten
17.1 Studio.fiveOh verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber ihr zur Verfügung stellt, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere dem Ausführungsgesetz zur Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO).
17.2 Der Auftraggeber erklärt und garantiert Studio.fiveOh, dass er alle personenbezogenen Daten, die er im Rahmen seiner Teilnahme an der Veranstaltung verarbeitet, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der DSGVO, verarbeiten wird.
18. Sonstige Bestimmungen
18.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Angebot, den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist deutsches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Angebot, dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden vom zuständigen Gericht in Bielefeld, Standort Bielefeld, behandelt.
Hausordnung Studio.fiveOh
In dieser Hausordnung (HR) sind die Hausregeln festgelegt, die Studio.fiveOh bei der Vermietung eines Raums an den Auftraggeber, sei es im Rahmen einer Veranstaltung oder nicht, anwendet.
- Die Einrichtung, Nutzung und Räumung des Raums muss in Absprache mit Studio.fiveOh erfolgen.
- Studio.fiveOh ist jederzeit berechtigt, bei der Einrichtung, Nutzung und Räumung des Raums zusätzliche verbindliche Vorschriften zu erlassen, wenn dies im Interesse der (öffentlichen) Ordnung und Sicherheit durch eine zuständige Behörde (einschließlich Feuerwehr, Polizei und Bürgermeister) oder durch Studio.fiveOh als ratsam erachtet wird.
- Mitarbeiter von Studio.fiveOh sind jederzeit berechtigt, den Auftraggeber und/oder seine Gäste zu korrigieren oder, falls erforderlich, von der Location zu entfernen. Der Auftraggeber und seine Gäste werden den Anweisungen des Personals von Studio.fiveOh Folge leisten.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für das Verhalten und Unterlassen seiner Besucher, Gäste, Mitarbeiter und von ihm beauftragter Dritter während der Durchführung des Vertrags (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veranstaltung). Der Auftraggeber darf bei der Nutzung des Mietobjekts keine Belästigung oder Störung für Studio.fiveOh oder Dritte, einschließlich Nachbarn, verursachen. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass beim Verlassen des Gebäudes, in dem sich das Mietobjekt befindet, die Ruhe und Stille der Anwohner respektiert wird.
- Unmittelbar nach dem Ende eines Treffens oder einer Veranstaltung muss das Mietobjekt innerhalb der vereinbarten Mietzeit geräumt werden. Dies umfasst auch die Entfernung aller vom Auftraggeber verwendeten Materialien, wie Kartons, Informationsmaterial etc. Dies alles muss unter Berücksichtigung der Nachtruhe der Anwohner erfolgen.
- Es ist nicht gestattet, innerhalb oder vor dem Gebäude, in dem sich das Mietobjekt befindet, oder auf der Terrasse Reis oder Konfetti zu streuen oder Feuerwerk zu zünden. Der Auftraggeber hat die Einhaltung dieser Regel zu überwachen. Wird ein Verstoß von einem Mitarbeiter von Studio.fiveOh festgestellt, wird eine Geldstrafe von 150,00 € verhängt. Diese kann durch Reinigungskosten und die Entschädigung für eventuelle Schäden ergänzt werden, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Studio.fiveOh dürfen keine Veränderungen am Raum, an allgemein zugänglichen Bereichen und an (Außen-)Geländen vorgenommen werden.
- Im Raum darf nicht geraucht und/oder keine Drogen konsumiert werden. Die Verwendung von offenem Feuer ist verboten.
- Unerwünschte Annäherungen, Rassismus und Aggressionen sind verboten.
- Glaswaren müssen innerhalb der Wände des Mietobjekts und der Terrasse verwendet werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietobjekt, einschließlich der von Studio.fiveOh zur Durchführung des Vertrags bereitgestellten Waren und Materialien, am Ende der Veranstaltung in demselben Zustand an Studio.fiveOh zurückzugeben.
- Der Auftraggeber darf in der unmittelbaren Umgebung des Mietobjekts, einschließlich Zugangsstraßen und Parkplätzen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Studio.fiveOh keine Werbemaßnahmen (z. B. Poster, Flyer, Banner) jeglicher Art anbringen oder aufstellen. Wenn der Auftraggeber dies nicht einhält, ist Studio.fiveOh berechtigt, nachdem sie erfolglos die Entfernung verlangt hat, die Werbemaßnahmen selbst zu entfernen oder entfernen zu lassen, auf Kosten des Auftraggebers.
- Während der Nutzung des Raums darf das maximal zulässige Geräuschniveau von 95 dBa nicht überschritten werden. Hält sich der Auftraggeber nicht an dieses Geräuschniveau, hat Studio.fiveOh das Recht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Hausordnung den Gästen, Besuchern, Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten zur Kenntnis zu bringen, und bleibt verantwortlich für deren Einhaltung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung und/oder bei der Schaffung einer Situation, die von Studio.fiveOh als Störung der öffentlichen Ordnung bewertet wird, ist Studio.fiveOh berechtigt, dem Täter/verursachenden Personen ein Hausverbot zu erteilen.